Liebe Toros,
wir freuen uns, dass die neue Verordnung mit den neuen Regeln in NRW es weiterhin zulässt, dass wir gemeinsam unseren Sport durchführen können und möchten das so lange es möglich ist Euch auch anbieten.
Dazu hat das Land folgende Regelungen erlassen:
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der gültigen Fassung (aktuell die vom 13.01.2022). Relevant ist dort vor allem §4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht, Absatz 3, Satz 1.
Für unseren Basketball (also Sport in Innenräumen) bedeutet dies
die folgende 2Gplus Regelung:
- Personen, die gemäß der CoronaSchVO als Genesen oder Geimpft eingestuft sind UND über einen tagesaktuellen Schnelltest (nicht älter 24 Stunden) verfügen, dürfen daran teilnehmen.
- Als getestete Personen - und somit von der Vorlage eines tagesaktuellen Bürgertest befreit - sind folgende Personen:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre
- Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren, die eine Bescheinigung der Schule vorlegen
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung (auch "Boosterimpfung" genannt)
- Personen, bei denen innerhalb der letzten drei Monate (Tag des positiven PCR-Test) eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert
waren
Wir dürfen es leider nicht anerkennen, wenn beim Training ein Selbsttests unter Aufsicht durchgeführt wird.
Wenn ihr also zum Training kommt und 16 oder älter seid, haltet bitte Euren tagesaktuellen Schnelltest (nicht älter 24 Stunden) bereit oder Eure Bescheinigung der Schule oder Eure anderweitige Bescheinigung gemäß obigem.
Bitte helft Eurem Coach, indem ihr seinen Anweisungen folgt, die wir durchführen müssen, damit wir auch weiterhin Basketballtraining anbieten können.
Danke!
Eure sportliche Leitung